Altersvorsorge

#BRSG – was löst das BetriebsRentenStärkungsGesetz bei Ihnen, lieber Leser, aus? Ist es, wie bei den meisten Unternehmen, das ungute Bauchgefühl von Unsicherheit ob man die gesetzlichen Änderungen wirklich gänzlich erfasst hat? Ob der Betrieb wirklich in der nächsten Betriebsprüfung den neuen Anforderungen standhält? … Lassen Sie uns über Anforderungen und Lösungen sprechen! 

Ich unterstütze Sie bei:

• Überblick welche Gesetzesteile Sie betreffen und was sie bedeuten
• Prüfung Ihrer Betriebsrenten-Bestandsverträge auf Haftungsrisiken und Handlungsbedarf
• Digitalisierung Ihrer Betriebsrenten-Verwaltung
• Einführung eines rechtskonformen und einfach zu verwaltenden Versorgungssystems, gerne auch mit mehreren Anbietern 

 

Fragen & Antworten

Sie entscheiden ob bzw. wie viel Sie in Ihre Mitarbeiter in Form der Betriebsrente investieren. Wussten Sie schon: Mit 20% Zuschuss zur Entgeltumwandlung spüren Sie keinen bilanziellen Mehraufwand!

Haben Sie die Steuer mit berücksichtigt? Aus 40 € VL brutto werden (je nach Situation) rund 22 € Netto für den Mitarbeiter … und die Firma zahlt nochmals rund
8 € Lohnnebenkosten. Fazit: Aus 48 € Aufwand für die Frima werden 22 € Netto-Ertrag für den Arbeitnehmer. Anders bei Umwandlung „VL in bAV“ -> keine Lohnnebenkosten, keine Steuer-Abzüge, volle Wirkung beim Arbeitnehmer!

Das BRSG sowie das gesetzliche Recht auf eine Betriebsrente für Arbeitnehmer ist Unternehmensgrößenunabhängig. Bereits der einzige/erste Mitarbeiter kann eine Betriebsrente von Ihnen verlangen (Siehe auch „Das kostet die Betriebsrente…“). Richten Sie daher am besten noch vor dem Start des ersten Mitarbeiters die Betriebsrente ein. Sauber aufgesetzt erspart sie Ihnen langfristig Aufwand.

Gerne stelle ich Ihnen unsere digitale Verwaltungsplattform vor, mit der Sie papierlos alle Betriebsversorgungen im Überblick haben und mit wenigen Klicks alle Aufgaben des täglichen Lebens abhandeln können: Krankheitsausfall, Elternzeit, Austritt,
… Sagen Sie Adé zu lästigen Papierformularen und stundenlangen Mailverkehren!

Ob ARD, ZDF oder ProSieben, ob SWR3, Radio Regenbogen oder Youtube: Regelmäßig werden wir auf allen Kanälen mit der Wahrheit über unser gesetzliches Rentensystem konfrontiert: Vater Staat kann nur noch eine Grundrentenabsicherung von 30% bis 50% des letzten Einkommens sicherstellen (Tendenz fallend). Positionieren Sie sich jetzt als unterstützender Partner in DEM Problem der Generation Y & Z & Folgende.… Sagen Sie Adé zu lästigen Papierformularen und stundenlangen Mailverkehren!

Ich lade Sie ein, einen Betriebsrentenvertrag genauer anzuschauen. Wer ist Versicherungsnehmer, wer versicherte Person? Der Versicherungsnehmer ( = der Betrieb) haftet für die Erbringungen der zugesagten Leistungen aus dem Vertrag. Fällt das Versicherungsunternehmen aus, muss der (dann ehemalige) Arbeitgeber dem (dann) Rentner die Gelder auffüllen! bAV nicht an zu bieten ist übrigens keine Lösung, siehe „Ab dieser Betriebsgröße sollte Sie eine Betriebsrente einrichten“.

Wer 10 Autos least, bekommt einen besseren Leasingfaktor, als der der nur ein Auto least. Selbes bei der bAV: Wer im „Kollektiv“ mit 5 oder mehr Mitarbeiter die Betriebsrente abbildet bekommt vergünstigte Konditionen. Zusätzlich beachten Sie bitte den Punkt der Haftung, siehe „Die Auswahl des Versicherers und seine Auswirkungen“

Gerne baue ich die Versorgung flankiert von Ihrem Steuerberater auf.

Als Geschäftsführer gelten besondere Auflagen, aber auch Privilegien. Wussten Sie, dass Sie steuerlich unbegrenzt Gelder in eine Altersversorgung umwandeln können? Siehe auch „Die Betriebsrente sicher bei der nächsten Betriebsprüfung“